Meine Visionen - Jörg Kibbat

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Meine Visionen

Jörg Kibbat

Meine Vision
Am Anfang steht das weltweit erste Science Space Resort in Dubai
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Science Space Resort
Innovativen für eine sichere Zukunft von Übermorgen schaffen
Meine Vision ist eine sichere Welt unter Anwendung und Erkenntnissen innovativer sowie zukunftsweisender Technologien, welche neben einer schonenden Überwachung uns alle und unsere Güter maximalen Schutz vor Bedrohungen und Naturgewalten bieten soll.

Diese Vision verfolge und konkretisiere ich seit weit über 25 Jahren, passe sie stets den neuesten Entwicklungen und Innovationen an. Weiterhin greife ich immer wieder neue Ideen auf, komplettiere diese und entwickle neue Ideen, welche ich dann in ein Konzept fasse.

Den ersten Schritt zur zeitnahen Realisierung soll ein Science Space Resort in Dubai bilden. Hierzu plane ich ein großzügig angelegtes Resort mit min. 25 Etagen wie folgt umbauen zu lassen:
 

0

Erdgeschoss mit Rezeption
1 - 10
Etage
Business-Hotel im Space-Design
11
Etage
Verwaltung
12 -14
Etage
Tagungs- und Schulungsräume mit virtuellen Elementen
15 - 19
Etage
Wohneinheiten zwischen 70 bis 150 qm für Mitarbeiter/innen der Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
20 - 24
Etage
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
25

Penthouse

Mögliches Science Space Resort

Zukunftsorientiertes Arbeiten für eine sichere Welt von Übermorgen

Den Anfang der Realisierung dieses Konzepts soll das Projekt SAFE and Comfort-Parking (einem maximal autarken und autonomen Raststätten-System, welches gerade Truck und Truckern maximalen Schutz bieten soll) bilden, auf dem langfristig das Projekt „SHIELD“ (einem globalen Sicherheits-System, welches unter Anwendung von EMP und anderen Komponenten Gefahren und Bedrohungen maximal entgegenwirken soll) aufgebaut werden soll.
Für telefonische Rückfragen stehe ich Ihnen persönlich gerne unter der Rufnummer 01573-459 87 88 zur Verfügung.

Ihre aussagekräftige Präsentation erhalten Sie gerne auf Anfrage.







Geheimhaltungsvereinbarung

ZWISCHEN
TaskForce SARS CoV2
Kirchfeldstraße 59-61
40217 Düsseldorf
– nachfolgend "1" genannt –

UND
dem hier genannten Interessenten (Mail-Daten)


– nachfolgend "2" genannt –


§1 - Gegenstand der Geheimhaltungserklärung
Die Parteien "1" und "2" beabsichtigen, eine Geheimhaltungsvereinbarung über die folgenden Bestimmungen zu schließen:

• Verkauf bzw. Vermarktung von Lizenz- u. Vertriebsrechten des Lizenzgebers
• Anlage: wie folkgt

Hierbei verpflichten sich beide Parteien, alle geheimen Informationen, Erkenntnisse, Dokumente, Muster, Vorlagen stets geheim zu halten. Dafür werden sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Verwertung und Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern. Alle weiteren betroffenen Personen sind im Rahmen der Geheimhaltungspflicht dazu angehalten, ebenfalls Stillschweigen über die Sache zu bewahren.

§2 - Weitere Datenverwertung
Die Parteien verpflichten sich, gegenseitig mitgeteilte Daten und Informationen ohne schriftliche Einwilligung des jeweils anderen nicht eigenmächtig zu verwerten.
Das alleinige und uneingeschränkte Recht zur weiteren Verwendung obliegt Partei "(bitte hier die Urheberpartei eintragen)".

§3 - Gültigkeit
Die Verpflichtung besitzt keine Gültigkeit über bereits bekannte und offen dargelegte Informationen und Daten, die weder schutzfähig noch geheim sind. Tritt eine Offenkundigkeit später ein, gilt die Verpflichtung zur Geheimhaltung als erloschen.

§4 - Unterlagen
Jegliche Unterlagen sind mit Bekanntwerden der Offenkundigkeit, einer Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Abschluss des Vertragsgegenstandes unverzüglich an die jeweilige Partei zurück zu geben. Während der Zusammenarbeit erstellte Unterlagen, Muster, Daten oder ähnliches werden ganzheitlich gelöscht, oder vernichtet.

§5 - Strafe bei Vereinbarungsbruch
Kommt es zu einem schuldhaften Verstoß gegen diese Vereinbarung, sind beide Parteien dazu verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Mio. Euro zu zahlen. Diese Bestimmung ist unabhängig von einem eventuellen Schadenersatzanspruch.

§6 - Recht
Für diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt Deutsches Recht.
Für eventuelle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Gericht mit Sitz der "Partei 1" örtlich zuständig, sofern "Partei 2" Kaufmann ist.

§7 - Dauer
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sind oder werden, ist dadurch die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, unwirksame Bestimmungen mit einer Regelung zu ersetzen, welche dem angestrebten Ergebnis und wirtschaftlichen Zweck zugute kommt.


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